Erklärung zur Barriere-Freiheit

Leichte Sprache 26.01.2022

Erklärung zur Barriere-Freiheit

Informationen in Leichter Sprache

Im Gesetz steht:
Ämter müssen ihre Internet-Seiten barriere-frei machen.

Barriere-frei heißt:
Es soll keine Hindernisse geben.
Zum Beispiel:
Für Menschen mit Behinderungen.

Das steht im Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: L-BGG.

Hier können Sie das Gesetz lesen:
L-BGG: Paragraf 10, Absatz 1

Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.

Die Internet-Seite Energie-Wende-Tage
soll auch barriere-frei sein.
Damit alle die Seite benutzen können.
Auch wenn sie eine Behinderung haben.

Im Gesetz steht:
Wir müssen erklären, welche Hilfen
es für Menschen mit Behinderung gibt.

Das nennen wir: Erklärung zur Barriere-Freiheit.
Diese Erklärung ist jetzt Pflicht.
Deshalb haben wir diese Seite gemacht.

Die Seite ist vom Umwelt-Ministerium Baden-Württemberg.
Wir erklären hier in Leichter Sprache:

  • Welche Hilfen es gibt.
  • Und wie Sie Hilfe bekommen.

Die Erklärung zur Barriere-Freiheit gilt nur
für die Internet-Seite Energie-Wende-Tage:
www.energiewendetage.baden-wuerttemberg.de

Leichte Sprache: Man liest ein Buch und zeigt den Daumen nach oben Blaues Gesetzbuch Assistenz am Computer: Eine Frau erklärt einer anderen Frau etwas am Computer Papier mit drei Regeln Rotes Haus mit der Aufschrift: Amt Link

1. Ist die Internet-Seite nach dem Gesetz?

Ja.

Unsere Internet-Seite ist nach dem Gesetz:
L-BGG: Paragraf 10, Absatz 1

Das heißt: Unsere Internet-Seite ist barriere-frei.
Es gibt keine Hindernisse für Menschen mit Behinderung.
Alle Menschen können die Internet-Seite benutzen.

Es gibt Hilfen für Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel:

Es gibt Infos in Leichter Sprache.
Für Menschen, die schlecht lesen können.
Und Menschen, die wenig Deutsch können.

Es gibt Videos zum Anschauen und Anhören.
Die Videos haben Unter-Titel zum Mit-lesen.

Es gibt Suche- und Hilfe-Felder.
Damit alle unsere Seiten benutzen können.
Wir helfen Ihnen gerne bei Fragen.

Blaues Gesetzbuch Checkliste: Jemand hakt Punkte von einer Liste ab, die schon geschafft sind Videokamera

2. Erklärung der Barriere-Freiheit

Unsere Internet-Seite muss barriere-frei sein.
Das heißt: Es darf keine Hindernisse für
Menschen mit Behinderungen geben.

Die Regeln für Internet-Seiten stehen in der BITV.
Das ist die Abkürzung für:
Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung.

Die Firma WEB for ALL hat unsere Seiten geprüft.
Das spricht man so: Wäb for Ohl.

Die haben unsere Seiten mit dem BITV – Test geprüft.
Das heißt: Sie prüfen nach den Regeln von der BITV.

Der 1. Test war vom 16. bis 20. November 2020.
Sie haben 5 Test-Seiten geprüft.

Der 2. Test war am 16. Dezember 2020.
Nach dem Test haben wir die Erklärung gemacht.

Die Erklärung ist vom 21. Dezember 2020.
Wir haben sie am 22. Februar 2021 geprüft.

Hier können Sie das Gesetz lesen:
​​​​​​​L-BGG-DVO: Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1.

Blaues Gesetzbuch Jemand prüft etwas und macht Haken an die Punkte, die schon erledigt sind Papier mit drei Regeln Checkliste: Jemand hakt Punkte von einer Liste ab, die schon geschafft sind

3. Kontakt

Gibt es Hindernisse auf unserer Internet-Seite?
Zum Beispiel:
Sie können die Seiten nicht gut nutzen.
Sie finden die Infos auf der Seite nicht.

Dann melden Sie sich bei uns:
Ministerium für Umwelt, Klima und
Energie-Wirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart

Telefon: 07 11 - 12 60
E-Mail:poststelle@um.bwl.de

Telefon E-Mail am Computer verschicken

4. Hilfe bei Fragen und Problemen

Melden Sie sich bei uns:
Wenn es Hindernisse auf der Seite gibt.
Wenn Sie Fragen oder Probleme haben.
Die Kontakt-Infos stehen unter:
3. Kontakt.

Es gibt eine Beauftragte von der Landes-Regierung
für Menschen mit Behinderungen.
Wir sagen dazu: Landes-Behinderten-Beauftragte.
Sie heißt Simone Fischer.
Sie können sich bei ihr melden.
Zum Beispiel:
Wenn das Ministerium nicht antwortet.

Hier finden Sie die Frist,
bis wann das Ministerium antworten muss:
L-BGG-DVO: Paragraf 8, Satz 1

Hier können Sie die Gesetze lesen:
L-BGG: Paragraf 14, Absatz 2, Satz 2
L-BGG: Paragraf 15, Absatz 3, Satz 2


Kontakt:
Landes-Behinderten-Beauftragte

Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 07 11 – 27 93 36 0
E-Mail:poststelle@bfbmb.bwl.de

Wichtig:
Sie haben ein Verbands-Klage-Recht.
Das heißt:
Vereine und Verbände können klagen.
Zum Beispiel:
Wenn das Ministerium sich nicht an das Gesetz hält.
Wenn die Internet-Seite nichtbarriere-frei ist.

Hier können Sie das Gesetz lesen:
L-BGG: Paragraf 12, Absatz 1, Satz 1, Nummer 4.

Eine Frau hat Fragen Rotes Haus mit der Aufschrift: Amt Menschen mit Beeinträchtigungen Link E-Mail am Computer verschicken Achtung! Frau in einem roten Warn-Dreieck zeigt mit dem Finger nach oben

Rechte an Text und Bild

Text: Atelier Leichte Sprache

Bilder: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Blaues Quadrat mit Figur, Daumen hoch und aufgeschlagenem Buch. Darüber steht Leichte Sprache.