Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit 15.11.2022

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ist bemüht, die Internetseite Energiewendetage in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite der Energiewendetage.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vollständig vereinbar.

2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.12.2020 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Bewertung der Firma WEB for ALL nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).

WEB for ALL hat für den BITV-Test nach Barrierefreier-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 vom 16. bis 20. November 2020 fünf Testseiten geprüft. Am 16. Dezember erfolgte ein zweiter Test. Das verwendete Prüfverfahren orientiert sich am aktuellen BIK (barrierefrei informieren und kommunizieren) BITV/WCAG-Test, der 60 Prüfschritte umfasst.

Die Erklärung wurde zuletzt am 22.02.2021 überprüft.

3. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart
+49 711 126-0
poststelle@um.bwl.de

4. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
+49 711 279-3360
poststelle@bfbmb.bwl.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.